Träger

Trägermodelle in der Schulsozialarbeit

In der Praxis ist Schulsozialarbeit in Deutschland seit den 1970er Jahren ein stetig wachsendes Arbeitsfeld. Aufgrund der Erfolge des Ansatzes haben viele Bundesländer und Kommunen eigene Erlasse und Förderprogramme auf den Weg gebracht.

So entstand die heutige Trägerlandschaft mit den drei Standbeinen: Kommune, freier Träger und Land. EU-Fördergelder und das BuT-Programm führten in den 2010er Jahren zu einer starken Aufstockung der Stellenzahl.

Schulsozialarbeit Trägermodelle

Eine Darstellung rechtlicher Aspekte der Trägermodelle und der gesetzlichen Aufträge von 'Sozialer Arbeit an Schulen' hat Prof. Peter-Christian Kunkel im Jahr 2015 veröffentlicht. Hier geht's zu seinem Fachbeitrag. Mit der Ergänzung des §13a KJHG im Sommer 2021 haben sich neue Aspekte ergeben:  Den Weg bis zu diesem Beschluss und eine fachliche Einschätzung bietet der Artikel von Eckert+Bassarak vom Herbst 2021.

Schulformen

In der Praxis ist neben der Trägerschaft ist auch die Schulform entscheidend für die Konzeption vor Ort:

  • In Berufsschulen und Berufskollegs geht es neben der beruflichen Orientierung um alle Themen des jungen Erwachsenen-Lebens: Geld, Wohnung (-slosigkeit) und (junge) Elternschaft, aber auch Sucht und Straffälligkeit.
  • Demgegenüber liegen die Schwerpunkte in den Grundschulen auf Elternberatung, Erziehungshilfen und Kinderschutz.
  • In Schulen der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) kommen zu diesen Aufgaben u.a. Projekte in der Sucht- und Gewaltprävention sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Gruppendynamik in den Klassen.

Das Trägermodell Land am Beispiel NRW

Landes-Stellen für Schulsozialarbeit entstehen überwiegend über die Umwandlung von Lehrer-Stellen gemäß BASS 21-13 Nr.6. Will eine Schule eine Umwandlung vornehmen, so nutzt sie diesen Antrags-Vordruck. Eine Empfehlung zur Erstellung einer Kooperations-Vereinbarung mit der Kommune im sog. Matching-Verfahren stellen der LVR und der LWL bereit.

Zielsetzung

"Schulsozialarbeit soll wie die Jugendsozialarbeit insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen." Dieser Auftrag gilt für alle Schulsozialarbeiter*innen, die auf Landesstellen in NRW arbeiten. In jeder der fünf Bezirksregierungen sind Ansprechpartner*innen für die Schulsozialarbeit auf Landesstellen benannt.

Schulsozialarbeiter*innen wirken bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und unterstützen sie durch Planung und Durchführung der den Unterricht ergänzenden schulischen Angebote. Sie richten ihre Angebote an einzelne Schülerinnen und Schüler, Schülergruppen und Eltern.

Die Schwerpunkte und die konkreten Angebote werden innerhalb jeder Schule für jeweils das bevorstehende Schuljahr zwischen Schullleitung und Schulsozialarbeit verabredet. Grundlage für diese Schwerpunktsetzungen sind der Erlass und das von der Schulkonferenz beschlossene Schulsozialarbeit-Konzept.

Schulsozialarbeit auf Landesstellen in NRW hat auch den Referenzrahmen Schulqualität zu beachten, der für alle Schulen in NRW gilt. Insbesondere aus dem Inhaltsbereich 3 'Schulkultur' ergeben sich viele Aufträge an die Fachkräfte für Schulsozialarbeit.

Aufgaben

Konkret gefasst sind vom Land NRW in BASS 21-13 Nr.6 folgende Stichpunkte:

  • Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten.
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf
  • Offene Freizeitangebote und Projektarbeit
  • Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern
  • Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Kontext
  • Gemeinwesenarbeit für Kinder und Jugendliche und mit ihnen
  • Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenzen

Schulsozialarbeit in NRW und seinen 5 Bezirksregierungen

Das Schulministerium des Landes NRW informiert auf seiner Homepage über die Landesförderung der Schulsozialarbeit:


Nähere Informationen zur Schulsozialarbeit in Landesträgerschaft bieten die Webseiten der fünf Bezirksregierungen:

  • Düsseldorf, Informationen der BR Düsseldorf zur Schulsozialarbeit
  • Arnsberg, Informationen der Fachberaterin Brigitte Brenner und des Dezernenten Lars Budde
  • Köln, Informationen des Dezernenten Armin Seelbach zur Schulsozialarbeit
  • Münster, die Fachberatung für die Landesstellen in der BR Münster
  • Detmold, Kontaktdaten von Petra Hakenberg

Bei den beiden Landschaftsverbänden des Landes NRW sind Fachberatungspersonen tätig, die auch für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit zuständig sind. Hier werden Tagungen für Koordinator*innen der Schulsozialarbeit und für Fachkräfte der Schulsozialarbeit angeboten.

Beispiele für das Trägermodell Kommune

In Köln exitiert Schulsozialarbeit seit den 1970er Jahren als Fachabteilung. Heute beim Amt für Schulentwicklung, zuvor als Abteilung des Jugendamtes. Im April 2022 wurde ein neues  Rahmenkonzept beschlossen und veröffentlicht, das die Arbeit in allen Schulformen darstellt:

"Schule und Jugendhilfe stellen im Lern- und Lebensraum Schule ein wirksames Gesamtsystem von formeller und informeller Erziehung und Bildung dar. Schulsozialarbeit ist als eigenständiges Leistungsangebot der Jugendhilfe ein integraler Bestandteil dieses kooperativen Systems und hat einen selbstständigen fachlichen Auftrag." (Konzeption der Stadt Köln, S.5)

In Aachen arbeiten Schulsozialarbeiter*innen an allen Schulformen. Inhaltliche Informationen und Kontaktpersonen werden auf dem Serviceportal Aachen vorgestellt.
Im Kreis Euskirchen ist die Schulsozialarbeit überwiegend kommunal organisiert. Sowohl das Konzept wie die aktuell aktiven Fachkräfte werden online vorgestellt.

In Hürth sind alle Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet. Ein Rahmenkonzept dient als Richtschnur, weitere Infos und Kontakte sind auf der Homepage der Stadt zu finden. In einem Video erläutern einige Fachkräfte ihre Arbeit. Weitere Stellen in Hürth sind in Landesträgerschaft und in freier Trägerschaft.

Das Trägermodell Freier Träger am Beispiel DRK

Alle großen freien Träger wie die Diakonie, die AWO oder das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bieten Schulsozialarbeit an. Der Blick in die Rahmenkonzeption des DRK zeigt die Unterschiede im Blick auf die Zielgruppen und die inhaltlichen Schwerpunkte:


"Die DRK-Schulsozialarbeit bewahrt sich einen neutralen und unvoreingenommenen Blick auf die jeweiligen Gegebenheiten an einer Schule. Sie vermittelt im Konfliktfall zwischen allen beteiligten Personengruppen und sucht gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen. Dabei handelt die DRK-Schulsozialarbeit parteilich als Anwältin im Sinne der Bedarfe, Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen. Maßgabe dafür ist ein kinder- und jugendhilfebegründetes Mandat und ein (sozial)pädagogischer Auftrag für die Kinder und Jugendlichen, die in alle Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse aktiv mit einbezogen werden." (DRK-Konzeption, S.19).

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