Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit

Jugendhilfe und Schule sind in Deutschland getrennte gesellschaftliche Aufgabenfelder. Beide sollen das Hineinwachsen in unsere demokratisch geprägte Gesellschaft unterstützen und fördern. § 81 KJHG und die Schulgesetze der Länder fordern zur gegenseitigen Zusammenarbeit auf.

Wenn die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Jugendarbeit und Schule gut funktioniert, dann steht den Heranwachsenden vor Ort ein anregendes Lern- und Lebensfeld zur Verfügung, in dem sie vor Gefahren geschützt werden, ihre Talente entdecken und ihre individuellen Persönlichkeiten entwickeln können.

Schulsozialarbeit Bild

Was ist Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist professionelle Soziale Arbeit in einer Schule - mit allen und für alle Menschen, die dort lernen und arbeiten.

Am Beispiel NRW hier eine Übersicht der zentralen rechtlichen Aspekte:


Basierend auf §13a KJHG hat das Land NRW im September 2021 zur Förderung der Schulsozialarbeit in NRW den Erlass BASS 11-02 Nr.45 veröffentlicht.


Das Schulminsterium NRW stellt die Förderung der Schulsozialarbeit in NRW auf seiner HP kompakt dar.


Im "Fachkreis Schulsozialarbeit NRW", einem Fachgremium des MKJFGFI und des MSB, werden die Entwicklungen regelmäßig beraten.

Schulsozialarbeit Gesetze

Die Aufgaben der Jugendhilfe sind seit 1990 in Deutschland benannt im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Dieses SGB VIII gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die Aufgaben der Schule werden präzisiert  in den 16 Schulgesetzen der Bundesländer.

Zwischen den Ländern findet eine inhaltliche Abstimmung in der Kultusministerkonferenz (KMK) statt.

Alle im KJHG benannten Aufgaben sollen die Förderung junger Menschen zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützen. Schulsozialarbeit ist hierbei in §13a eine eigenständig im KJHG benannte und definierte Aufgabe. Den Weg bis zu diesem Beschluss und eine fachliche Einschätzung bietet der Artikel von Eckert+Bassarak.

Als Praxisfeld expandiert Schulsozialarbeit seit den 1970er Jahren. Aktuell arbeiten in Deutschland über 13.000 Fachkräfte für Schulsozialarbeit erfolgreich bei freien Trägern, Städten, Kreisen und den Bundesländern. Wieviele es exakt sind, das kann niemand sagen. Einheitliche Statistiken mit klaren Kriterien existieren weder in den Ländern noch im Bund.

Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe, Sozialarbeit an Schule - darunter verstehen die Akteure in Jugendhilfe, Schule, Politik und Wissenschaft unterschiedliche Dinge und Ziele.


Jugendhilfe gemäß KJHG fördert die Persönlichkeitsentwicklung, unterstützt Familien und schützt Heranwachsende. Aufträge in den Schul-Erlassen sind Unterstützung in Beratung und Ganztag sowie Beiträge zu guten Lösungen für die Bildungswege der Schüler*innen. 

Die Politik beschließt Einsatzorte und hofft auf Synergieeffekte durch die Kooperation. Die Wissenschaft untersucht das enge Zusammenspiel von Jugendhilfe und Schule.

Die Trägerlandschaft im Aufgabenfeld Schulsozialarbeit ist in Deutschland dreigeteilt: Die Mehrheit stellen freie Träger und kommunale Träger. Hinzu kommt in einigen Bundesländern die Landesträgerschaft. Von festen Haushaltsstellen der Länder und Kommunen bis zur Finanzierung aus EU-Fördermitteln sind alle Varianten vorhanden.


Die Mitarbeiter*innen der freien und kommunalen Träger haben dort Fachvorgesetzte. Zwischen den Schulen und den Trägern legen Kooperationsvereinbarungen die Aufgaben fest. Landesangestellte sind feste Mitglieder der Schulkollegien. Sie stimmen ihr Konzept direkt mit ihren Schulleitungen ab.

Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit füllen die gesetzlichen Vorgaben mit Leben. Die §§ 11, 13, 13a und 14 des KJHG werden in kommunalen Konzepten und Förderprogrammen als rechtliche Basis herangezogen. Landeserlasse weisen in ähnliche Richtungen.


Auf dieser Basis sind vor Ort Standort- und Handlungskonzepte entstanden: Präventionsmaßnahmen und Netzwerkarbeit in der Region. Innovative Projekte, die das Schulleben bereichern. Medien-, Erlebnis- und Sexualpädagogik. Mädchen- und Jungenarbeit. Beratung für Eltern. Gestaltung des Schultages über den Unterricht hinaus.


So erweitert Schulsozialarbeit das Bildungsangebot der Schulen, an denen sie aktiv ist.

Externe Fachkräfte bringen Impulse und außerschulische Bildungsangebote in die Schule. Interne Fachkräfte gestalten das System Schule mit und unterstützen es bei seinem Bildungsauftrag.


Wie kann Schulsozialarbeit fachlich ihre Wirkung bestmöglich entfalten? Als fester Teil von und in Schulen oder als klar in der Jugendhilfe eingebundenes Angebot an und für Schulen? Ist sie ein Aufgabenfeld der Jugendsozialarbeit in Schule? Oder ist Jugendsozialarbeit eine der Aufgaben der Schulsozialarbeit?


Je nach Perspektive und Selbstverständnis ergeben sich andere Antworten und Arbeitsbedingungen vor Ort.  

Koordinierung der Schulsozialarbeit in NRW

Die 'Kommunale Koordinierung der Schulsozialarbeit' übernehmen Fachkräfte in den Jugendämtern der Städte und Kreise sowie z.T. auch in den Schulverwaltungsämtern oder Bildungsbüros der Kommunen. Als dieses Aufgabenfeld neu eingerichtet wurde, berichtete der LVR im Jahr 2017 an den Landesjugendhilfeausschuss und skizzierte Perspektiven für die zukünftige Ausgestaltung dieser Arbeit. Die Koordierung von Schulsozialarbeit ist eine komplexe Aufgabe angesichts der Vielfalt der Trägermodelle.


Beispiele aus vier Städten:



Im Jahr 2021 hat der "Fachkreis Schulsozialarbeit NRW" als Fachgremium des MKJFGFI und des MSB seine Arbeit aufgenommen. Hier tagen Fachleute aus den beiden Ministerien mit Vertreter*innen aus dem Landesinstitut QUA-LiS, den Bezirksregierungen, den Landschaftsverbänden, der Kommunalen Koordinierung, dem Städtetag, dem Landeskreistag und dem Städte-und Gemeindebund, sowie aus Gewerkschaften und aus den LAG'en der Schulsozialarbeit, der Jugendsozialarbeit und der 'Freien Wohlfahrtspflege'.

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